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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4640
OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86 (https://dejure.org/1987,4640)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.1987 - 10 U 128/86 (https://dejure.org/1987,4640)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 1987 - 10 U 128/86 (https://dejure.org/1987,4640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 845; BGB § 1619

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 845, 1619
    Unerlaubte Handlungen; Ersatzanspruch wegen entgangener Dienste; Schadenersatzrente der Eltern nach dem Unfalltod eines im Haushalt mithelfenden Kindes.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzanspruch; Eltern; Kind; Entgangene Dienste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 845

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 1050
  • FamRZ 1988, 1051
  • VersR 1988, 1128
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1951 - III ZR 72/51

    Rechtsnatur und Bemessung des Schadensersatzanspruchs wegen entgangener Dienste

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86
    Gemäß § 845 BGB steht deshalb den Klägern dem Grunde nach ein Ersatzanspruch für diese entgehenden Dienste zu, der allerdings im Wege der Vorteilsausgleichung durch den Wegfall der Unterhaltspflicht in Form der Ausgaben für Wohnung und Verpflegung gemindert ist (BGHZ 4, 123; BGH VersR 1961, 856, 857).
  • OLG Stuttgart, 18.05.1961 - 2 U 43/61
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.1987 - 10 U 128/86
    Der Wert der nach § 845 BGB zu ersetzenden entgangenen Dienste berechnet sich nach den voraussichtlichen Kosten, die auf dem freien Arbeitsmarkt für eine Hilfskraft aufgewendet werden müssen, welche dieselben Dienste wie das verunglückte Kind erbringen, und die hierfür stundenweise bezahlt werden müßte (OLG Stuttgart NJW 1961, 2113).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.1992 - U 7/91

    Vorteilsausgleich; Beerdigungskosten

    Zwar kann auch im vorliegenden Falle - wie in zahlreichen anderen Fällen (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1988, 1128 sowie Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, S. 81 m.w.N.) der im Wege der Vorteilsausgleichung durch den Wegfall der Unterhaltspflicht in Form von Ausgaben für Wohnung und Verpflegung anzurechnende Anteil (vgl. BGHZ 4, 123) so groß sein, daß ein etwaiger konkret bezifferter Anspruch wegen entgangener Dienste bis auf Null herabgemindert wird.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.06.1988 - 25 U 174/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,7467
OLG Hamm, 22.06.1988 - 25 U 174/87 (https://dejure.org/1988,7467)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.1988 - 25 U 174/87 (https://dejure.org/1988,7467)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 1988 - 25 U 174/87 (https://dejure.org/1988,7467)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 1583
  • VersR 1988, 1128
  • BB 1988, 1499
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.03.1987 - 4 U 154/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,16493
OLG Düsseldorf, 10.03.1987 - 4 U 154/86 (https://dejure.org/1987,16493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.03.1987 - 4 U 154/86 (https://dejure.org/1987,16493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. März 1987 - 4 U 154/86 (https://dejure.org/1987,16493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1128
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.1987 - 4 U 154/86
    Alle Verkehrssicherungspflichten sind grundsätzlich unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu bemessen (BGH VersR 61, 353 = NJW 61, 868).
  • LG Bonn, 17.11.2003 - 1 O 78/03

    -Verkehrssicherungspflicht in einem Festzelt -zur Parteifähigkeit einer

    Die Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Kirmesbesuchers gehen aber nicht dahin, dass der Betreiber eines Festzeltes den Fußboden zu jeder Zeit auf Verunreinigungen kontrolliert (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1988, S. 1128).
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